Bürgermeisterwahl 2024
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Wer wird gewählt?
Gewählt wird die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister für die Gemeinde Stahnsdorf.
Der Wahlausschuss der Gemeinde ließ in seiner Sitzung am 4. Januar 2024 alle drei vorliegenden Bewerbungen als form- und fristgerecht eingereicht zu, siehe Meldung.
Die laufende Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters endet mit Ablauf des 4. Juli 2024. Somit beginnt die Amtszeit der siegreichen Bewerberin bzw. des siegreichen Bewerbers, die laut Kommunalverfassung übrigens acht Jahre beträgt, am 5. Juli 2024. -
Wann wird gewählt?
Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat den Wahltermin zur kommenden Bürgermeisterwahl auf Sonntag, 3. März 2024, festgesetzt. Gewählt wird zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.
Sofern im ersten Wahlgang keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird eine Stichwahl erforderlich. Diese fände am Sonntag, 17. März 2024, statt.
Bekanntgemacht wurde die Festsetzung des Wahltermins im Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf, Nr. 04 des 22. Jahrgangs, vom 20. April 2023. -
Wer ist wahlberechtigt?
Der Personenkreis aller Wahlberechtigten ist klar definiert. Es handelt sich um Menschen:
─ mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
─ die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen
und
─ einen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Stahnsdorf (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) haben oder sich dort für gewöhnlich aufhalten.
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Wie viele Stimmen sind zu vergeben?
Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme zu vergeben.
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Wie und wo kann ich wählen gehen?
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum Ende der Winterferien 2024 postalisch ihre Wahlbenachrichtigung, also bis zum 11. Februar 2024. Diese enthält neben persönlichen Angaben das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden.
Prüfen Sie bitte das Dokument dahingehend, ob sich Ihre Wahlbezirkszuordnung geändert hat! Grund ist, dass Zuzüge in den vergangenen Jahren teilweise einen Neuzuschnitt erforderlich machten. Demzufolge kann es sein, dass das zugeordnete Wahllokal 2024 nicht mehr jenes ist, das Sie zuvor zur Landratswahl 2022 besucht haben.
Bringen Sie am Wahltag zwingend ein gültiges Ausweisdokument mit! Es ist hilfreich und für alle Beteiligten zeitsparend, wenn Sie auch Ihre Wahlbenachrichtigungskarte bei sich führen, da Sie aufgrund der dort aufgeführten individuellen Nummer schneller im Wählerverzeichnis gefunden werden können. -
Wie kann ich per Brief wählen?
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie Briefwahl beantragen können. Haben Sie bis zum Ende der Winterferien 2024, also bis zum 11. Februar 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Sachbereich Wahlen der Gemeinde Stahnsdorf in Verbindung.
Sie erreichen diesen telefonisch unter 03329 646-226, per E-Mail an briefwahl@stahnsdorf.de oder persönlich mit Öffnung des Wahlbüros ab dem 13. Februar bis zum 1. März 2024 zu dessen Sprechzeiten:
─ dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
─ donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
─ am Freitag vor der Wahl, 1. März 2024, von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Das Wahlbüro finden Sie im Raum 2.20 (2. OG) des Gemeindezentrums Stahnsdorf, Annastr. 3. Der Zugang ist über den zentralen Aufzug barrierefrei.
Briefwahlunterlagen können Sie auf dieser Seite vom 1. bis 28. Februar 2024 online abfordern. Am 29. Februar und 1. März 2024 ist die Abgabe des Wahlscheinantrags nur noch durch persönliche Vorsprache im Wahlbüro möglich.
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Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die wesentlichen rechtlichen Regelungen für Bewerber/innen sind zu finden im:
─ §§ 63 bis 82 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG (u. a. zu den Formalitäten der Aufstellung als Bewerberin oder Bewerber)
─ § 53 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ─ BbgKVerf (u. a. zur Rechtsstellung und Amtszeit)
Abstimmen dürfen bei Kommunalwahlen Personen ab 16 Jahren. Die für die Wahlberechtigung zu erfüllenden Eigenschaften ergeben sich aus:
─ § 8 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG -
Was ist sonst noch wissenswert?
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst (Quorum).
Personen, die in die Gemeinde Stahnsdorf ziehen, werden bis zum letzten Freitag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Personen, die wegziehen, werden wiederum gestrichen und verlieren ihr Wahlrecht.
Aus diesem Grund kann das Quorum erst am Wahltag ermittelt werden. Aktuell liegt das Quorum bei rund 2.000 Stimmen (Stand: 9. Januar 2024). Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am 17. März 2024 eine Stichwahl unter den beiden Personen statt, die bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch die Wahlleiterin zu ziehende Los darüber, wer für die Stichwahl zugelassen wird. Bei der Stichwahl gelten die gleichen Mehrheitserfordernisse.
Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Gemeindevertretung Stahnsdorf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister. -
Was wünschen wir uns von Ihnen?
Dass Sie wählen gehen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.