Baumschutz

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  • Sachbereich Baumschutz

    Im Jahr 2011 wurde die Stahnsdorfer Baumschutzsatzung beschlossen, die 2012 in Kraft trat. Der Sachbereich Baumschutz nimmt fachspezifische Aufgaben wahr, wie etwa die kontinuierliche Baumkontrolle, Baumpflege und Baumschutzmaßnahmen.

    Will ein Grundstückseigentümer einen Baum einkürzen oder fällen, muss an die Gemeinde hierzu ein Antrag gestellt werden, den der Sachbereich prüft und nach Begutachtung des Falles bescheidet.

    Darüber hinaus ist der Sachbereich Baumschutz Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Sicherstellung des Baumschutzes und setzt die Schutzbestimmungen gemäß Satzung durch.

  • Weshalb sind Bäume schützenswert?

    Bäume erfüllen gleich mehrere wichtige Funktionen, die in Zeiten der globalen Erderwärmung wichtiger denn je sind:

    1.) funktionale Bedeutung:
    Bäume spenden Schatten, sie kühlen die Umgebungsluft und befeuchten diese. Außerdem bremsen sie Wind und binden Feinstaub.

    2.) naturschutzfachliche Bedeutung:
    Bäume sind potenzielle Nist- und Ruhestätten für Tiere.

    3.) ästhetische Bedeutung:
    Bäume dienen als gestalterisches Element im Ortsbild und erhöhen die Aufenthaltsqualität.

    4.) kulturhistorische Bedeutung:
    Bäume sind ein Spiegel früherer Bepflanzungen (Bsp. Alleecharakter).

  • Kommunales Pflanzkonzept

    2018 ließ die Gemeinde ein kommunales Straßenbaumkonzept ausarbeiten, dessen Zielsetzung seitdem konsequent und Stück für Stück umgesetzt wird.

    Für vertiefende Informationen dazu kontaktieren Sie bitte den Sachbereich.

  • Kommunale Baumschutzsatzung

    Zweck der Baumschutzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf ist es, den Bestand an Bäumen in ihrem Geltungsbereich der Satzung zu erhalten. Die Satzung unterstreicht die landschaftsprägende und ökologische Bedeutung· von standortgerechten Laubgehölzen sowie den Erhaltungs- und Neuentwicklungsbedarf an geeigneten Standorten. Sie regelt den schonenden und ordnungsgemäßen Umgang mit Bäumen und dient damit den Anforderungen der Menschen an Natur und Landschaft.

  • Fällen in der Vegetationszeit?

    Das Umweltministerium stellte mit Schreiben vom 8. Februar 2022 klar, dass lediglich bodenbezogene, keine personenbezogenen Gründe angeführt werden können, um für Baumfällungen (Antragsformular) während der Vegetationsperiode eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

KONTAKT

SB Baumschutz
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Herr M. Kretzer

Tel.: 03329 646-206
E-Mail: verkehrsflaechen@stahnsdorf.de

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