• Wer wird gewählt?

    Gewählt wird der hauptamtliche Bürgermeister für die Gemeinde Stahnsdorf.

    Der Wahlausschuss der Gemeinde Stahnsdorf hat am Montagabend, 4. März 2024, das vorläufige Endergebnis des Bürgermeisterwahl vom 3. März 2024 (erster Wahlgang) bestätigt. Demzufolge ist eine Stichwahl am 17. März 2024 erforderlich.

    Die laufende Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters endet mit Ablauf des 4. Juli 2024. Somit beginnt die Amtszeit des siegreichen Bewerbers, die laut Kommunalverfassung übrigens acht Jahre beträgt, am 5. Juli 2024.

  • Wann wird gewählt?

    Die erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, 17. März 2024, zwischen 08:00 und 18:00 Uhr statt.

    Bekanntgemacht wurde die Festsetzung des Haupt- und Stichwahltermins im Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf, Nr. 04 des 22. Jahrgangs, vom 20. April 2023.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Der Personenkreis aller Wahlberechtigten ist klar definiert. Es handelt sich um Menschen:

    ─ mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,

    ─ die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen

    und

    ─ einen ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Stahnsdorf (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) haben oder sich dort für gewöhnlich aufhalten.

  • Wie viele Stimmen sind zu vergeben?

    Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme zu vergeben.

  • Wie kann ich per Brief wählen?

    Briefwahlunterlagen können Sie auf dieser Seite vom 4. bis 13. März 2024 online anfordern, falls dies noch nicht durch Abgabe Ihrer entsprechend gekennzeichneten Wahlbenachrichtigungskarte oder online geschehen ist.

    Personen, die durch Abgabe/Versand ihrer Wahlbenachrichtigungskarte bei der Wahlbehörde Briefwahl sowohl für die Hauptwahl als auch die Stichwahl beantragt hatten, erhalten ihre Briefwahlunterlagen bis zum Ende der 10. Kalenderwoche (bis zum 9. März 2024) automatisch postalisch zugesandt. Bitte sehen Sie von Nachfragen im Wahlbüro ab, es sei denn, die Briefwahlunterlagen treffen bis zum o. g. Termin nicht bei Ihnen ein.

    Am 14. und 15. März 2024 ist die Abgabe des Wahlscheinantrags nur noch durch persönliche Vorsprache im Wahlbüro möglich.

    Das Wahlbüro finden Sie im Raum 2.20 (2. OG) des Gemeindezentrums Stahnsdorf, Annastraße 3. Es ist über den zentralen Aufzug auch barrierefrei erreichbar.

    Sie erreichen das Büro vom 11. bis zum 15. März 2024 zu folgenden Sprechzeiten:

    ─ dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
    ─ donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
    ─ am Freitag vor der Wahl, 15. März 2024, von 08:00 bis 18:00 Uhr.

    Die o. a. Erreichbarkeit erstreckt sich auch auf den telefonischen Weg (03329 646-226) sowie den Weg per E-Mail (briefwahl@stahnsdorf.de).

  • Wo kann ich am Wahltag wählen gehen?

    Die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie anlässlich der Hauptwahl am 3. März 2024 erhielten, behalten zur Stichwahl Gültigkeit. Dies betrifft neben den persönlichen Angaben das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, und die Nummer, unter der Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden.

    Eine Stimmabgabe ist grundsätzlich auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte möglich, obwohl dies allen Beteiligten Vorteile bringt. Es ist hilfreich und für alle Beteiligten zeitsparend, wenn Sie neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, der zwingend mitzuführen ist, auch die Wahlbenachrichtigungskarte bei sich führen, da Sie aufgrund der dort aufgeführten individuellen Nummer schneller im Wählerverzeichnis gefunden werden können.

  • Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

    Die wesentlichen rechtlichen Regelungen für Bewerber/innen sind zu finden im:

    ─ §§ 63 bis 82 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG (u. a. zu den Formalitäten der Aufstellung als Bewerberin oder Bewerber)

    ─ § 53 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ─ BbgKVerf (u. a. zur Rechtsstellung und Amtszeit)

    Abstimmen dürfen bei Kommunalwahlen Personen ab 16 Jahren. Die für die Wahlberechtigung zu erfüllenden Eigenschaften ergeben sich aus:

    ─ § 8 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz) ─ BbgKWahlG

  • Was ist sonst noch wissenswert?

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst (Quorum).

    Personen, die in die Gemeinde Stahnsdorf ziehen, werden bis zum letzten Freitag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Personen, die wegziehen, werden wiederum gestrichen und verlieren ihr Wahlrecht. Aus diesem Grund kann das Quorum erst am Wahltag ermittelt werden. Aktuell liegt das Quorum bei rund 2.000 Stimmen (Stand: 4. März 2024).

    Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Gemeindevertretung Stahnsdorf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister.

  • Was wünschen wir uns von Ihnen?

    Dass Sie wählen gehen.
    Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Aktuelle Informationen aus dem Rathaus zur Bürgermeister-Stichwahl 2024

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Bernd Albers bleibt Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf

Wahlausschuss tagte am 18. März 2024 und bestätigte das vorläufige Endergebnis der Stichwahl vom 17. März 2024 / Neue Amtszeit beginnt am 5. Juli 2024

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Gemeinde Stahnsdorf lädt zur Bürgermeister-Stichwahl am Sonntag

Termin: 17. März 2024, 8:00 bis 18:00 Uhr / Stimmabgabe ist übrigens auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gegen Vorlage eines Ausweisdokuments möglich

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Wahlausschuss bestätigt Ergebnis: Stahnsdorf geht in die Stichwahl

Gewählt wird am 17. März 2024 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr ─ es treten die Bewerber Bernd Albers (Bürger für Bürger) und Richard Kiekebusch (CDU) an.

(Seite erstellt am 05.03.2024;
letzte Änderung: 15.03.2024)

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