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Schöffenwahl 2023: Ehrenamtliche für Amts- und Landgericht gesucht

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  • Was machen Schöffen? Infos zum Ehrenamt

    Schöffinnen und Schöffen üben als ehrenamtliche Richterin oder Richter einen Teil der Staatsgewalt aus. An Hauptverhandlungen nehmen sie in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie Berufsrichterinnen und -richter teil.

    Sie wirken dabei mit, wenn Personen verurteilt oder freigesprochen werden und tragen die Mitverantwortung dafür, ob jemand wegen einer Straftat zu Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird, möglicherweise auch zu einer Maßregel der Besserung und Sicherung.

  • Wer wird gesucht? Und wie viele Personen?

    Die Gemeinde stellt gemäß §§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 stellt die Gemeinde Stahnsdorf für das Amtsgericht Potsdam vier Schöffen und für das Landgericht Potsdam neun Schöffen, also insgesamt 13 Schöffen, allesamt für Erwachsenenstrafsachen (für Jugendschöffen ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig).

    Gemäß Vorgabe sind doppelt so viele geeignete Personen, also 26 Menschen, in die o. g. Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Liste soll alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

    Die quantitative Verteilung der gesuchten Personen auf die Gemeinden erfolgt übrigens in Anlehnung an deren Einwohnerzahl. Zu den grundlegenden Anforderungen an die Interessenten (z. B. Mindest- und Höchstalter etc.) führt das GVG in § 33 näher aus. Bitte lesen Sie dazu auch Seite 2 des unten angebotenen Bewerbungsvordrucks!

  • Wie bewerbe ich mich?

    Die Gemeinde Stahnsdorf ist zuständig für die Aufstellung einer Liste von Personen, die sich für die Tätigkeit bei Strafsachen im Erwachsenenstrafrecht interessieren und dort gerne als Schöffin oder Schöffe mitwirken möchten.

    Bitte füllen Sie das unten verlinkte pdf-Formular aus und senden Sie es per Post (Schreiben ist voradressiert) oder als Scan per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de. Auch in den Gemeindebriefkasten in der Stele am Rathaus können Sie das Schreiben einwerfen. Gute Lesbarkeit ist äußerst wichtig, bitte achten Sie unbedingt darauf!

    Sollten Sie Interesse an Jugendstrafsachen haben, so ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark als zuständige Behörde der richtige Ansprechpartner.

  • Sie haben sich beworben? So geht es danach weiter...

    Die Zeitkette für die Berufung ins Schöffenamt sieht wie folgt aus:

    ─ 28. April 2023: Ende des Aufrufzeitraums zur Bewerbung

    ─ 31. Mai 2023: Beschluss der Gemeindevertretung

    ─ Juni 2023: Übersendung der zuvor öffentlich ausgelegten, bestätigten Liste an die zuständige Gerichtsbarkeit

    ─ vsl. Herbst 2023: Bestellung der Schöffinnen und Schöffen durch das zuständige Amts,- Landes- oder Verwaltungsgericht

KONTAKT

FB Hauptverwaltung
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Frau Uhlmann

Tel.: 03329 646-202
E-Mail: hauptverwaltung@stahnsdorf.de

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