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Landkreis reguliert Wasserentnahme ─ MWA ruft zum Wassersparen auf

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Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde hat aufgrund des aktuellen Wassermangels in der Natur eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch für private Gartenbesitzer von Bedeutung ist, die über eigene Brunnen verfügen.

Mit der Verfügung schränkt der Landkreis die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern sowie die Nutzung des Grundwassers ein. So ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels eigener Brunnen in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr nicht mehr erlaubt. Auch die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird damit untersagt. Die Allgemeinverfügung, die Sie auf der Landkreis-Website im Wortlaut finden, gilt zunächst bis 30. September 2022.

Die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) als regionaler Versorger weist in ihrem Blog außerdem daraufhin, dass die öffentliche Wasserversorgung derzeit stark beansprucht ist, und gibt darin einige wertvolle Wasserspar-Tipps zum Wohle aller Verbraucherinnen und Verbraucher.

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