Meldewesen

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Reguläre Sprechzeiten Samstagsöffnungen (jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr)
  • 4. Mai 2024

  • 13. Juli 2024

  • 14. September 2024

  • 12. Oktober 2024

  • 9. November 2024

  • 14. Dezember 2024

Wohnsitzanmeldung/-ummeldung

Die Anmeldung/Ummeldung eines Wohnsitzes ist innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Sachbereich Meldewesen der Gemeinde Stahnsdorf vorzunehmen. Sie erhalten einmalig gebührenfrei eine amtliche Meldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen:

• gültiger Personalausweis und ggf. gültiger Reisepass sowie die gültigen Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) aller anzumeldenden Familienmitglieder
• Wohnungsgeberbestätigung* (Mietvertrag ist nicht ausreichend)
• als Nachweis des Familienstandes die Eheurkunde, das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde
• Geburtsurkunde (bei Zuzug von Minderjährigen)
• ggf. Sorgerechtserklärung, bei nicht miteinander verheirateten Sorgeberechtigten
• ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines minderjährigen Kindes* (wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben)
• ggf. Einbürgerungsurkunde

* Die entsprechenden Formulare finden Sie in unserem zentralen Formular-Bereich.

Hinweise:

Alle Dokumente und Nachweise sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Eine schriftliche Anmeldung/Ummeldung ist nicht möglich.

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung/Ummeldung von Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder) mit den gleichen Zuzugsdaten, ist es ausreichend, wenn eine der volljährigen Meldepflichtigen persönlich bei der Meldebehörde erscheint.

Bitte bedenken Sie, dass nicht für jeden Fall alle erforderlichen Unterlagen aufgeführt werden können. Haben Sie zu Ihrer Anmeldung spezielle Fragen, können Sie sich telefonisch unter 03329 646 -504, -505, -506, -507, -508 melden oder eine E-Mail an meldewesen@stahnsdorf.de senden.

Wenn Urkunden nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer eine angefertigte Übersetzung mit ggf. Apostille oder Legalisation (siehe Auswärtiges Amt).

Rechtsgrundlagen:

Bundesmeldegesetz in der jeweils gültigen Fassung

Wohnsitzabmeldung

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Sie erhalten einmalig gebührenfrei eine amtliche Meldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen:

• gültiger Personalausweis und ggf. gültiger Reisepass sowie die gültigen Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) aller abzumeldenden Familienmitglieder
• ggf. Nachweis über die neue Wohnadresse im Ausland

* Die entsprechenden Formulare finden Sie in unserem zentralen Formular-Bereich.

Hinweise:

Alle Dokumente und Nachweise sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Eine schriftliche Abmeldung ist per Post oder per E-Mail an meldewesen@stahnsdorf.de möglich.

Bitte bedenken Sie, dass nicht für jeden Fall alle erforderlichen Unterlagen aufgeführt werden können. Haben Sie zu Ihrer Abmeldung spezielle Fragen, können Sie sich telefonisch unter 03329 646 -504, -505, -506, -507, -508 melden.

Rechtsgrundlagen:

Bundesmeldegesetz in der jeweils gültigen Fassung

Personalausweis

Einen Personalausweis brauchen alle deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass besitzen.

Erforderliche Unterlagen:

• ggf. vorhandenen Personalausweis
• Geburtsurkunde/Eheurkunde
• ein aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)
• ggf. Einbürgerungsurkunde

Hinweise:

Alle Dokumente und Nachweise sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen zwingend notwendig. Sie können sich hierbei nicht vertreten lassen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren ist/sind der/die Sorgeberechtigte/-n antragsberechtigt, bei dem/denen das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist*. Auch der/die Minderjährige muss bei der Beantragung anwesend sein.

Bitte bedenken Sie, dass nicht für jeden Fall alle erforderlichen Unterlagen aufgeführt werden können. Haben Sie zu der Beantragung spezielle Fragen, können Sie sich telefonisch unter 03329 646 -504, -505, -506, -507, -508 melden oder eine E-Mail an meldewesen@stahnsdorf.de senden.

Wenn Urkunden nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer eine angefertigte Übersetzung mit ggf. Apostille oder Legalisation (siehe Auswärtiges Amt).

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Benötigen Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument zur Vorlage bei Behörden, kann Ihnen unter Glaubhaftmachung der Notwendigkeit ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Bei der Abholung des neuen Personalausweises ist der ggf. vorhandene, vorherige Personalausweis zwingend vorzulegen*.

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Abhandenkommen eines Personalausweises verpflichtet sind, unverzüglich den Verlust bei der zuständigen Personalausweisbehörde des Hauptwohnsitzes anzuzeigen*.

Denken Sie daran, dass ein Personalausweis ungültig ist, wenn:

─ die Gültigkeit abgelaufen oder
─ eine Namensänderung erfolgt ist oder
─ Angaben fehlen oder unrichtig eingetragen wurden

* Die entsprechenden Formulare finden Sie in unserem zentralen Formular-Bereich.

Gebühren:

─ 22,80 Euro vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragstellung
─ 37,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragstellung
─ 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis (höchstens drei Monate gültig)

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Rechtsgrundlagen:

Personalausweisgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Personalausweisgebührenverordnung in der jeweils gültigen Fassung

Reisepass

Einen Reisepass können alle deutschen Staatsangehörigen beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

• ggf. vorhandenen Reisepass/Personalausweis/Kinderreisepass
• Geburtsurkunde/Eheurkunde
• ein aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate)
• ggf. Einbürgerungsurkunde

Hinweise:

Alle Dokumente und Nachweise sind grundsätzlich im Original vorzulegen.

Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen zwingend notwendig. Sie können sich hierbei nicht vertreten lassen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 18 Jahren ist/sind der/die Sorgeberechtigte/-n antragsberechtigt, bei dem/denen das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist*. Auch der/die Minderjährige muss bei der Beantragung anwesend sein.

Bitte bedenken Sie, dass nicht für jeden Fall alle erforderlichen Unterlagen aufgeführt werden können. Haben Sie zu der Beantragung spezielle Fragen, können Sie sich telefonisch unter 03329 646 -504, -505, -506, -507, -508 melden oder eine E-Mail an meldewesen@stahnsdorf.de senden.

Wenn Urkunden nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer eine angefertigte Übersetzung mit ggf. Apostille oder Legalisation (siehe Auswärtiges Amt).

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung dauert in der Regel vier bis fünf Wochen. Es ist möglich, die Bearbeitungszeit (ca. drei Werktage) gegen einen Aufschlag von 32,00 Euro zu verkürzen.

Bei Vielreisenden kann die Anzahl der Seiten im Reisepass gegen einen Aufschlag von 22,00 Euro auf 48 Seiten erhöht werden.

Bei der Abholung des neuen Reisepasses ist der ggf. vorhandene, vorherige Reisepass/Kinderreisepass zwingend vorzulegen*.

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Abhandenkommen eines Reisepasses verpflichtet sind, unverzüglich den Verlust bei der zuständigen Passbehörde des Hauptwohnsitzes anzuzeigen*.

Denken Sie daran, dass ein Reisepass ungültig ist, wenn:
─ die Gültigkeit abgelaufen oder
─ eine Namensänderung erfolgt ist oder
─ Angaben fehlen oder unrichtig eingetragen wurden.

* Die entsprechenden Formulare finden Sie in unserem zentralen Formular-Bereich.

Gebühren:

─ 37,50 Euro vor Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragstellung
─ 70,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragstellung

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Rechtsgrundlagen:

Passgesetz in der jeweils gültigen Fassung
Passverwaltungsvorschrift in der jeweils gültigen Fassung
Passverordnung in der jeweils gültigen Fassung

Kinderreisepass (Dokument nicht mehr erhältlich!)

Der Bundesgesetzgebung folgend können seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Stattdessen können Sie für Ihr Kind den "herkömmlichen" Reisepass oder einen Personalausweis erhalten. Die Kolleginnen und Kollegen im Sachbereich beraten Sie dazu gern.

Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist.

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.

Alle wichtigen Informationen rund um das Führungszeugnis und dem Gewerbezentralregisterauszug finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Beglaubigung

Der Sachbereich Meldewesen kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

Voraussetzungen:

• Das Original stammt von einer Behörde.
• Die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.

Beglaubigt werden Kopien von:

• Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiter-Zeugnissen
• anerkannten Approbationsurkunden (siehe www.anabin.de), die in deutscher Sprache ausgestellt sind
• Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen zur Vorlage bei einer Behörde
• SV-Büchern (nur komplett)
• Schwerbehindertenausweisen (keine vorläufigen)
• Personalausweisen
• Reisepässen (nur komplett)
• Zivildienstbescheinigungen
• Wehrdienstzeitbescheinigungen
• Führungszeugnissen

Erforderliche Unterlagen:

• Personalausweis oder Reisepass im Original
• Originale der Schriftstücke
• Deutlich vom Original zu unterscheidende Kopie

Gebühren:

• Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 2,00 Euro.
• Für die Anfertigung einer Kopie wird eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro je A4-Seite erhoben.
• Beglaubigungen von Schulzeugnissen, Diplomen und Facharbeiterzeugnissen sowie Bescheinigungen für eine Bewerbung sind gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen:

Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Stahnsdorf

Führerschein

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat ihren Sitz in Werder/Havel.

  • Telefonisch erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis unter folgenden Telefonnummern:

    (03327) 739 -222, -225 oder -264

  • Um den Kundenverkehr zu verringern, hat die Fahrerlaubnisbehörde mit Beginn der Corona-Pandemie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, ihre Anträge auch postalisch ohne persönliche Vorsprache einzureichen.

  • Formulare finden Sie auf der Website des Landkreises. Diese sollen ausgefüllt postalisch (nicht per E-Mail) mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Postanschrift eingereicht werden:

    Landkreis Potsdam-Mittelmark
    Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
    Postfach 1138
    14801 Bad Belzig

Formulare

KONTAKT

Meldewesen
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Tel.: 03329 646-504 bis -508
E-Mail: meldewesen@stahnsdorf.de

Zeiten Ticketautomat:
siehe Übersicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie freundlich darauf hin, dass die Amtssprache im Haus Deutsch ist.
Wir möchten Ihr Anliegen gern bearbeiten, doch um dies zu gewährleisten, müssen Sie bitte unbedingt einen Dolmetscher bzw. Übersetzer hinzuziehen.

Please notice: The official language in our offices is German. To ensure that your request is handled properly, it is essential for you to be accompanied by a translator/interpreter of your choice during the visit.

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