Gemeindezentrum_September2023

Aktuelle Infos zum Grundstück Parkallee / Ecke Potsdamer Allee

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Update vom 26. März 2024

In der Sitzung des Hauptausschusses am 21. März 2024 wurde unter TOP 6.3.1 über die Aufnahme der Drucksache B-24/036 "Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 'Bebauung Potsdamer Allee / Ecke Parkallee' der Gemeinde Stahnsdorf ─ Festsetzung als Wald" in die Tagesordnung der nächstfolgenden Gemeindevertretung beraten.

Obwohl besagte Beschlussvorlage zuvor nicht in der regulären Gremienfolge vom März 2024 thematisiert wurde, hätte eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Hauptausschuss-Mitglieder gereicht, um sie dennoch als Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretung beraten und ggf. beschließen zu können. Diese Mehrheit wurde im Hauptausschuss verfehlt, sodass die Drucksache nun regulär in den Fachausschüssen im April /Mai 2024 beraten wird.

Update vom 6. März 2024

In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt am 7. März 2024 stehen zwei Beschlussvorlagen aus Reihen der Politik zur Diskussion.
Diese sehen einerseits eine Aufhebung des 2020 gefassten Beschlusses zur Aufstellung eines B-Plans Nummer 19 „Bebauung Potsdamer Allee/ Ecke Parkallee“ und andererseits eine geänderte Ausweisung von Flächen im gültigen Flächennutzungsplan vor.
Hierzu hat die Verwaltung bereits schriftlich Stellung genommen:

Update vom 26. Februar 2024

Seit der vergangenen Woche fährt der Außendienst unserer Ordnungsbehörde täglich zu Kontrollzwecken zum Grundstück. Hintergrund sind mögliche tierschutzrechtliche Verstöße, die der Forstbehörde und den Jagdpächtern zur Bearbeitung bzw. Kenntnis gegeben wurden.

Videomaterial von Bürgern zufolge hatten sich Rehe auf das mittlerweile umzäunte Grundstück verirrt und sichtlich Mühe, einen Ausweg zu finden. Die Echtheit der Aufnahmen wird nicht angezweifelt, zumal unser Außendienst nach dem Vorfall Fotos von Fellresten am Zaun anfertigen konnte.

Über eine eventuelle Auflage, den Zaun zu beseitigen, kann allein der Landkreis Potsdam-Mittelmark entscheiden. Für die Gemeinde selbst besteht hierzu keine gesetzliche Grundlage. Auch eine mögliche Ersatzvornahme läge in Händen der Kreisbehörden.

Update vom 21. Februar 2024

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf hat in ihrer Sitzung am 20. Februar 2024 mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 19 „Bebauung Potsdamer Allee/ Ecke Parkallee“ der Gemeinde Stahnsdorf beschlossen.

Damit sichert die Gemeinde die ursprünglichen Ziele der Planung, nämlich Wohnen und Gewerbe auf dem bebaubaren Teil des Grundstücks. Hintergrund ist, dass sich Verwaltung und Politik bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 11. Januar 2024 darauf verständigt hatten, welche Inhalte der Bebauungsplan enthalten soll.

Entgegen der ursprünglichen Planung hatte der Eigentümer kurz vor dem Weihnachtsfest 2023 einen Bauantrag für ein Flüchtlingscontainerdorf am genannten Standort gestellt. Dieser war Ende Januar 2024 durch die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises zurückgewiesen worden.

Update vom 19. Februar 2024

Die Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den vom 20. Dezember 2023 datierenden Bauantrag für ein Flüchtlingscontainerdorf an der Potsdamer Allee, Ecke Parkallee, mit Schreiben vom 30. Januar 2024 zurückgewiesen. Ein entsprechendes Schreiben erhielt die Gemeindeverwaltung in der Winterferienwoche 2024 zur Kenntnis.

Zuvor hatte die Gemeinde eine aus bauplanungsrechtlicher Sicht ablehnende Stellungnahme zum Bauantrag abgegeben. Dem Bauantrag fehlte es letztlich auch an der Erfüllung verwaltungsrechtlicher Formalien.

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Bezüglich der seit Jahresbeginn 2024 auf dem Grundstück durchgeführten Rodungsarbeiten führt die verantwortliche Forstbehörde das entsprechende Verfahren. Dabei wird geklärt, ob und inwieweit es hier zu Gesetzesverstößen kam.

Anfang Januar 2024 erreichte die Gemeinde ein Bauantrag, der an der Potsdamer Allee/Parkallee ein Containerdorf für Flüchtlinge vorsieht. Welche Möglichkeiten hat sie, um darauf zu reagieren?

Bevor die zuständige Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Bauantrag bewilligen oder ablehnen kann, wird die örtliche Kommunalverwaltung angehört. Die Gemeinde erledigt Stellungnahmen i. d. R. als (Tages-)Geschäft der laufenden Verwaltung, weil grundsätzlich auf Grundlage baurechtlicher Vorschriften (Baugesetzbuch, Brandenburgische Bauordnung etc.) Stellung genommen wird.

Bei Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen mit besonderer Bedeutung kann die Verwaltung von dieser Verfahrensweise abweichen und die Entscheidung über eine Stellungnahme an den Hauptausschuss der Gemeinde delegieren. Dies hat sie ─ wie zuvor bereits bei einigen anderen Themen (Stahnsdorfer Hof etc.) ─ in diesem Fall getan und dem politischen Gremium zur Sitzung am 25. Januar 2024 vorgelegt.

Was sieht das Bauplanungsrecht für das betroffene Grundstück vor?

Es handelt sich um eine Fläche im Außenbereich (§ 35 BauGB), was die Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark wiederholt festgestellt hat. Dort sind nur privilegierte Nutzungen zulässig, z. B. Land- und Forstwirtschaft, Energiewirtschaft (Versorgung mit Strom, Gas, Telekommunikation, Wärme, Wasser).

Jüngere Änderungen des Baugesetzbuches durch den Bund erleichtern Bauherren und Betreibern von Flüchtlingsunterkünften deren Errichtung, sodass unter Umständen nicht mehr entscheidend ist, ob im Innen- oder Außenbereich gebaut werden soll.

Wie steht die Gemeinde zu dem geplanten Flüchtlingsdorf?

Die Verwaltung hatte bei ihrer Stellungnahme das Vorhaben aus bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Es zählen also keine "Meinungen", sondern nur gesetzesbasierte Fakten. In der Gesamtbetrachtung lehnt sie das Vorhaben ab.

Auf dem Gelände sind im Januar 2024 bauliche Anlagen entstanden. War das zulässig?

Ob die in der Parkallee errichteten Zaunpfähle und die mit Recyclingmaterial befestigte Zufahrt von der Potsdamer Allee rechtmäßig errichtet wurden, klärt die von uns über diese Vorgänge in Kenntnis gesetzte Bauaufsicht des Landkreises.

Wie könnte es dort nun weiter gehen?

Die Gemeinde sieht in den Festlegungen des Bauausschusses vom 10. Juli 2023 zur Bebauung an der Potsdamer Allee, Ecke Parkallee, sowie in den dazugehörigen Präzisierungen vom 11. Januar 2024 einen soliden Kompromiss, auf dessen Grundlage das ursprüngliche Planverfahren weitergeführt kann. Dieses sah an besagter Stelle ein Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe vor.

Der Landkreis als potenzieller Nutzer von Flüchtlingsunterkünften hat mittlerweile mitgeteilt, dass er keine proaktiven Verhandlungen zum genannten Standort betreibt. Ferner äußerte sich der für die Bauaufsicht zuständige Beigeordnete des Landkreises dahingehend, dass der Landkreis kein Interesse an einer weiteren Flüchtlingsunterkunft in Stahnsdorf habe.

Im Januar 2024 wurden auf dem Grundstück umfangreiche Grün- und Rodungsarbeiten durchgeführt. Wer ist verantwortlich dafür zu prüfen, ob diese legal erfolgten?

Bei dem Grundstück handelt es sich um Wald im Sinne des Brandenburgischen Waldgesetzes. Für Wald ist die zuständige Forstbehörde zuständig (Kontakt ist auf dieser Seite angegeben). Diese muss und wird die Legitimation der Arbeiten prüfen und gegebenenfalls ahnden.

Was kann die Gemeindeverwaltung in dieser Sache tun und was hat sie schon getan?

Mehrfach wurde die Verwaltung im Januar 2024 aufgrund von Bürgerhinweisen zum Grundstück gerufen. Der Sachbereich Baumschutz nutzte seine (begrenzten) Befugnisse, indem er die Vorgänge auf dem Grundstück dokumentierte und an die zuständige Forstbehörde (siehe oben) weiterleitete. Fernab der Dokumentation kann die Gemeinde die Vorgänge jedoch in keinerlei Weise unterbinden, erst recht nicht durch irgendeine wie auch immer geartete Gewalt.

Für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und eventuelle weitere Auflagen an den Eigentümer (Wiederaufforstung etc.) ist die Gemeinde nicht zuständig, da die betreffenden Gehölze nicht unter die örtliche Baumschutzsatzung fallen. Darum kümmert sich ebenfalls die bearbeitende Behörde, in diesem Fall die Forstbehörde.

(30.01.2024; aktualisiert: 26.03.2024)

PotsdamerAllee_Parkallee_Luftbild_Februar2021

Luftaufnahme von der Potsdamer Allee,
Ecke Parkallee (Februar 2024)

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Luftaufnahme von der Potsdamer Allee,
Ecke Parkallee (Archivbild vom Juni 2021)

Kontakt zur Forstbehörde

Forstamt Potsdam-Mittelmark
Forstrevier Güterfelde
Herr Wohlfahrt

E-Mail: foa.potsdam-mittelmark@lfb.brandenburg.de

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