Kitabeiträge von Januar bis März 2021 reduziert oder erlassen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie forderte die Brandenburgische Landesregierung zum Jahresbeginn 2021 alle Eltern dazu auf, freiwillig auf die Tagesbetreuung ihrer Kinder zu verzichten, um die Auslastung der Kindertagesstätten zu verringern. Durchschnittlich folgten im Januar 2021 rund 40 Prozent der Stahnsdorfer Eltern dieser Bitte.
Auf entsprechende Forderungen der Eltern nach Beitragsfreiheit beziehungsweise Beitragsermäßigung reagierte das Land Brandenburg Ende Januar 2021 in Form der Zweiten Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021. Sie beinhaltet eine finanzielle Unterstützung von Kitaträgern (wie der Gemeinde Stahnsdorf), die aufgrund von Nicht-Inanspruchnahme oder teilweiser Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen von diesen Eltern keine beziehungsweise hälftige Kostenbeiträge erheben. Umfasst ist davon der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2021.
Um betroffene Eltern beitragsfrei bzw. teilweise beitragsfrei zu stellen, war eine Änderung der gemeindlichen Kitasatzung erforderlich. Die Gemeindevertreter/-innen votierten am 9. Februar 2021 einstimmig für diese notwendige Anpassung der Satzung. "Es ist ein wichtiges Signal an die Eltern, dass ihr Beitrag zur Eindämmung der Pandemie auf diese Weise gewürdigt wird", sagt Bürgermeister Bernd Albers.
An- und Abwesenheiten der Kinder werden seit Jahresbeginn in den Kitas dokumentiert. Somit kann die erbrachte Betreuungsleistung genau berechnet werden. Die Gemeinde kommt in Kürze unaufgefordert auf die Eltern zu, Anrufe bei der Verwaltung sind in dieser Angelegenheit daher nicht notwendig.
Bezüglich der in der Kitasatzung enthaltenen Essengeldpauschale hat die Verwaltung bereits eine Beschlussvorlage erstellt, die in der kommenden Gremienfolge besprochen wird.
(16.02.2021)