Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Pandemie
Die besondere Belastung der Erziehungsberechtigten in der Corona-Krise ─ gemeint ist hier die Heimbetreuung gesunder Kinder ─ veranlasste den Gesetzgeber zum Jahresanfang 2021, Erleichterungen zu schaffen.
Bundestag und Bundesrat machten am 14. bzw. 18. Januar 2021 den Weg für die Ausweitung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise frei.
Laut dem entsprechenden Gesetz soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden.
Voraussetzungen sind, dass:
─ sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
─ das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
─ keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten.
Antworten auf die meistgestellten Fragen, etwa zum Antragsverfahren, zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
(20.01.2021)