Sachbereich Meldewesen
Sprechzeiten des Sachbereichs Meldewesen
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | 9:00 - 12:00* Uhr | |
| Dienstag | 9:00 - 12:00* Uhr | 13:00 - 19:00 Uhr |
| Mittwoch | ||
| Donnerstag | 8:00 - 12:00* Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag | ||
| jeden 1. Samstag im Monat | 9:00 - 12:00* Uhr |
* Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ab 11.30 Uhr keine Wartemarken mehr ausgegeben werden können, damit bis 12:00 Uhr noch eine Abfertigung erfolgen kann.
Dienstags können Sie dann ab 12:45 Uhr, Donnerstags ab 13:45 Uhr wieder Wartemarken ziehen und ab 13:00 Uhr am Dienstag, bzw. 14:00 Uhr am Donnerstag stehen wir Ihnen dann gerne wieder zur Verfügung.
Sie finden uns im Gemeindezentrum im Erdgeschoß rechts
im Raum E04.
An folgenden Samstagen im Jahr 2012 sind wir von 9 - 12:00 Uhr für Sie zu sprechen:
21. April, 5. Mai, 2. Juni
7. Juli, 4. August, 1. September
6. Oktober, 3. November, 1. Dezember
Ihr Team der Mitarbeiterinnen des Sachbereichs Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Das benötigen Sie für
- die Geburtsurkunde
- den alten Personalausweis (wenn vorhanden)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- die Geburtsurkunde
- den aktuellen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- die Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- die Augenfarbe und Größe des Kindes
- alle gültigen Dokumente der anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- evtl. Mietvertrag/ Heimvertrag
von Kindern:
- die Geburtsurkunde
von Bevollmächtigten:
- Betreuerausweis
- Vorsorgevollmachten
- alle gültigen Dokumente der umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- evtl. Mietvertrag/ Heimvertrag
von Bevollmächtigten:
- Betreuerausweis
- Vorsorgevollmachten
(nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland)
- persönliche Vorsprache mit gültigen Dokumenten vor Abreise
Hinweis: Bei Kindern/Jugendlichen muss ein Sorgeberechtigter bei Antragstellung vorsprechen und seine Zustimmung geben; der zweite Sorgeberechtigte muss spätestens bei Abholung des Dokumentes persönlich erscheinen und seine Zustimmung zur Ausstellung geben.
Ab dem 6. Lebensjahr muss das Kind bei Antragstellung anwesend sein (Fingerabdruckpflicht bei Reisepässen), ab dem 10. Lebensjahr besteht außerdem auch Unterschriftspflicht des Kindes.
Informationen aus dem Sachbereich
Tel.: +49 (0) 3329 - 646 - 0, E-Mail: gemeinde@stahnsdorf.de