Wahlberechtigtenverzeichnis: Antrag muss schriftlich erfolgen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können an der Wahl zum EU-Parlament am 9. Juni 2024 entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland teilnehmen.
Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen. Für spätere Wahlen sind sie dann automatisch registriert.
Unionsbürgerinnen und –bürger, die wissen möchten, ob sie bereits im Wahlberechtigtenverzeichnis der Gemeinde Stahnsdorf vorgemerkt sind, können sich telefonisch im Wahlbüro unter 03329 646-226 melden.
Ihr Antrag muss schriftlich spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 19. Mai 2024, bei der Wohnortgemeinde eingehen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden: Formulare.
(23.04.2024)