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Barrierefreiheit
Gesetzliche Grundlage
Der Gesetzgeber hatte im April 2002 im § 11 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes festgelegt, dass Zugangsbarrieren zu Nutzung von Informationstechnik bis 2005 abgeschafft werden müssen. Es ist nicht geregelt, wie diese Anforderung umgesetzt werden muss.
Lösungsansatz
Die Umsetzung wird möglich, wenn in der Konzeptionsphase bereits wesentliche Grundsätze berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Stahnsdorf hat mit ihrem neuen Interauftritt diese Herausforderung aufgenommen und technische sowie organisatorische Lösungsvorschläge für die meisten Anforderungen erarbeitet. Einige Anforderungen sind bereits umgesetzt. An den zurzeit noch offenen Punkten wird gearbeitet.
Anforderungen und Lösungen
Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Internetseiten, technischen und organisatorischen Lösungen sowie die derzeitigen Grenzen des von Gemeinde Stahnsdorf ausgewählten Content Management System werden im Folgenden dargestellt:
Veränderbare Stylessheets
Anforderung:
Der Stylesheet, der die optische Ansicht einer Internetseite definiert (Schriftgröße, -farbe und -art etc.), sollte vom Nutzer der Seite auf seine Bedürfnisse hin verändert werden können. Das bedeutet, dass Schriftgröße und -farbe, Seitenhintergrund und Formatierung vom Programmierer nicht fixiert, sondern veränderbar gehalten werden.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Dieses ist zurzeit nicht der Fall. Es gibt für den Internetauftritt der Gemeinde Stahnsdorf einen zentralen Stylesheet, der vom Content Management System genutzt wird und im Verzeichnis auf dem Internetserver für die Seiten fixiert ist. Damit ist die Grundlage geschaffen an einer individuellen statt zentralen Stelle, nämlich auf dem Rechner des Nutzers, den Stylesheet abzulegen und zu nutzen. Hier sind Änderungen des Software-Werkzeuges notwendig.
Verzicht auf verborgene Tabellenstruktur
Anforderung:
Bei der Konzeption des Seitenaufbaus ist zu berücksichtigen, dass möglicherweise eine Vorlesesoftware den Seiteninhalt Zeile für Zeile vorlesen wird.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Der Internetauftritt enthält keine sichtbaren verschachtelten Tabellen. Inwieweit verborgene Tabellen in dem Internetauftritt vorhanden sind und eine Vorlesesoftware beeinträchtigen können, wird zurzeit untersucht.
Kontrastreiches Design
Anforderung:
Menschen mit Sehschwächen können Bildschirm- und Druckseiten leichter verwerten, wenn die Darstellung der Inhalte kontrastreich gehalten wird.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Das ausgewählte Design verwendet für die Inhalte die "schwarz-auf-weiß" Darstellung. Für die Navigation werden starke Kontraste von Hintergrund und Text verwendet.
Alternative Kommentierung von Grafik/Bildern
Anforderung:
Grafische Elemente/Bilder müssen, damit sie für den Sprachroboter verwertbar sind, mit alternativen Texten auskommentiert werden.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Für Grafiken besteht die Möglichkeit zusätzlich zum Titel der Grafik eine Unterschrift als Kommentar hinzuzufügen.
Alternativbeschreibung von Audio-Dateien
Anforderung:
Audio-Dateien bedürfen eines ausformulierten Alternativtextes, aus dem einem nicht Hörenden der Inhalt der Datei vorstellbar wird.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Der Internetauftritt enthält zurzeit keine Audio-Dateien. Für den Fall, dass in Zukunft Audio-Dateien integriert werden, ist ein Alternativtext einzubinden.
Klare Sprache und Textgliederung
Anforderung:
Der textliche Inhalt sollte im Überschriften und Absätze gegliedert und in allgemein verständlicher Sprache formuliert sein.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Diese Anforderung wird erfüllt. Auf englische Ausdrücke oder Fachbegriffe der Informationstechnologie ist weitgehend verzichtet worden. Zurzeit wird geprüft, wie eine Vorlesesoftware den Internetauftritt verarbeitet.
Funktion vor Effekt stellen
Anforderung:
Anspruchsvolle technische Möglichkeiten wie Javascript-Funktionen, Flash-Animationen etc benötigen für die visuelle Darstellung bestimmte Tools (Programme), die aus verschiedenen Gründen vom Nutzer ausgefiltert werden können. Wenn diese Tools (Programme) im Browser deaktiviert werden, können die Inhalte nicht mehr angezeigt werden. Animationen sind für sehbehinderte Menschen nicht verwertbar.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Der Internetauftritt enthält keine Animationen.
Grenzen der Frametechnologie
Anforderung:
Framebasierte Internetseiten (Aufteilung des angezeigten Inhaltes in Teilbereiche) bestehen aus mehreren Einzeldateien. Jede dieser Dateien sollte mit einem entsprechenden Titel gekennzeichnet werden. Über den Titel erhält der Nutzer beim Vorlesen die Orientierung.
Lösung der Gemeinde Stahnsdorf:
Der Internetauftritt nutzt diese technische Möglichkeit nur an wenigen Stellen, die entsprechend mit einem Titel (Hinweis Frame) gekennzeichnet sind.