Schulanmeldung 2012/2013
Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2012/2013
Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.12.2012 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem „Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 29.12.2006, 5. Jahrgang, Nr. 12 zu entnehmen - Beschluss Nr. 6/153. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im §106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgisches Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen.
Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im Einvernehmen mit den Schulleitern beider Grundschulen bestimmt.
Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (private Schule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung in die gewünschte Schule an der örtlich zuständigen Schule.
Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.
Bitte informieren Sie sich in den Bekanntmachungen der jeweiligen Schule zu den Terminen der Schulanmeldung:
Lindenhof-Grundschule [1.549 KB]
Grundschule "Heinrich Zille" [647 KB]
Tel.: +49 (0) 3329 - 646 - 0, E-Mail: gemeinde@stahnsdorf.de