Ausschreibungen / Vergaben
Gemäß den rechtlichen Vorgaben zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) ist die Gemeinde Stahnsdorf verpflichtet, alle erfolgten freihändigen bzw. beschränkten Vergaben in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Veröffentlicht müssen werden:
"Bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist nach Zuschlagserteilung über die Vergabe zu informieren."
- bei beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
- bei freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
"Nach Erteilung des Auftrags veröffentlichen die Vergabestellen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer unverzüglich auf der Internetseite der Kommune."
ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne USt
aktuelle Ausschreibungen
Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen
Ausschreibung von Bauleistungen
Vergaben
In der nachfolgenden Übersicht sind alle bisher erfolgten freihändigen bzw. beschränkten Vergaben aufgeführt, welche den o.g. Anforderungen entsprechen.
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Vergabe von Bauleistungen
Tel.: +49 (0) 3329 - 646 - 0, E-Mail: gemeinde@stahnsdorf.de